Fragen & Antworten

 Alles Wichtige rund um das Thema FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin – kurz, knapp kompetent.

 

Mütterpflege - mehr als nur Haushaltshilfe!

Begleitende Unterstützung in Schwangerschaft, Wochenbett und danach.

Wichtiger Hinweis in eigener Sache:
Aufgrund einer schweren MCS-Erkrankung (Multiple Chemikalien-Sensitivität) kann ich, Melanie Hollenbach, diese Begleitung vor Ort aktuell leider nicht mehr persönlich anbieten. Nachfolgend finden Sie jedoch alle wichtigen Informationen aus meinem bewährten Infoflyer sowie die direkten Kontaktdaten meiner geschätzten Kolleginnen, die weiterhin für Sie im Einsatz sind!

1. Wer darf Mütterpflege buchen?
Grundsätzlich jede Mutter, wenn keine in ihrem Haushalt lebende Person ihren häuslichen Alltag weiterführen kann.

2. Wer übernimmt die Kosten?
Normalerweise genehmigen die gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme in den ersten sechs Tagen nach der Entbindung für maximal acht Stunden am Tag. Unter bestimmten Voraussetzungen ist mit ärztlichem Attest auch eine Verlängerung möglich. Die Übernahme der Kosten durch eine private Krankenkasse erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Anbieter.

In diesen besonderen Situationen stellt der Arzt ein Attest aus (auf Grundlage von § 24h SGB V oder § 38 SGB V):
• Anordnung von Bettruhe zur Vermeidung einer Fehl-/Frühgeburt
• Zustand nach einem Kaiserschnitt
• Geburtsverletzungen (Dammrisse, Beckenbodenverletzungen)
• Wundheilungsstörungen
• Erschöpfungszustände und Schlafstörungen
• Drohende Wochenbettdepressionen oder depressive Verstimmungen
• Operationen und Krankenhausaufenthalte

Bei der Antragstellung zur Kostenübernahme sind Ihnen die unten genannten Kolleginnen sehr gerne behilflich!

3. Ist eine FamilienLotSinn® eine Haushaltshilfe?
Im Gegensatz zu einer normalen Haushaltshilfe geht die Arbeit einer FamilienLotSinn®/Mütterpflegerin ein großes Stück weiter. FamilienLotSinnen® sind hebammengeschulte Fachfrauen, die eine umfassende, ganzheitliche Ausbildung an einem Dorothea-Heidorn-Institut absolviert haben. Sie kümmern sich neben dem Haushalt ganz besonders um die persönlichen und seelischen Belange der Mutter.

Was wir für Sie tun können:
• Hilfe bei der Pflege Ihres Babys und Unterstützung bei Stilltipps
• Beratung beim Umgang mit dem Tragetuch
• Schaffen von Freiräumen und Entspannungsmomenten
• Unterstützung bei der Haushaltsführung, Ordnung und gesunder Ernährung
• Betreuung von Geschwisterkinder
• Hilfe bei der Umsetzung der Empfehlungen Ihrer Hebamme
• Ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Probleme

Ihre regionalen Ansprechpartnerinnen (Jakob & Schott):

Möchten Sie diese wertvolle Unterstützung in Anspruch nehmen? Bitte wenden Sie sich direkt an meine Kolleginnen:

• Ratingen, Düsseldorf & Umgebung:
Heike Jakob
Telefon: 02102 – 88 38 63

• Düsseldorf & Solingen:
Reinhild Schott
Telefon: 0211 – 69 53 09 52 | Mobil: 0163 – 15 52 709
E-Mail: familienlotsinn-in-duesseldorf@posteo.de

Allgemeine Informationen über die Ausbildungswege finden Sie unter www.familienlotsinn.de.

Was genau macht eigentlich eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin?
Kurz und knapp ausgedrückt: Eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin bringt Familien nach der Geburt eines Babys – und bei Bedarf auch schon bereits während der Schwangerschaft –  wieder ins Lot. Vielen Frauen fehlt die nötige Unterstützung, Großeltern oder andere Verwandte leben häufig nicht in der Nähe oder sind gar nicht vorhanden. Eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin hilft Familien nicht nur, den Haushalt zu organisieren und Mahlzeiten vorzubereiten, sondern hat vor allem ein offenes Ohr für die Sorgen und Probleme der Mutter. Sie kennt die besten Stilltipps, fängt die Mutter auf, wenn sie Fragen oder Sorgen hat oder ganz einfach traurig ist. So hilft sie der ganzen Familie, sich in die neue Rolle einzufinden und stärkt der Mutter den Rücken.
Ich habe aber doch eine Hebamme. Wo liegt da der Unterschied?

Die Arbeit einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin geht über die Arbeit einer Hebamme deutlich hinaus, ergänzt sie jedoch sinnvoll. FamilienLotSinnen©/Mütterpflegerinnen und Hebammen sind keine Konkurrenz, sondern können bei Bedarf kooperieren. Viele Hebammen sind heutzutage so ausgelastet, dass sie nicht mehr unbegrenzt viel Zeit bei den Müttern verbringen können. Die Arbeit der FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin setzt an dieser Stelle an: Sie hilft der Mutter, ihren Alltag zu bewältigen – bei Bedarf bis zu acht Stunden täglich.

Wer darf die Dienste einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jede Mutter in den Genuss der Dienste einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin kommen. In vielen Fällen werden die Kosten dafür anteilig oder sogar komplett von der Krankenkasse getragen, wenn keine in Ihrem Haushalt lebende Person Ihren häuslichen Alltag weiterführen kann. Normalerweise genehmigen die gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme in den ersten sechs Tagen nach der Entbindung für maximal acht Stunden am Tag. Unter bestimmten Voraussetzungen ist mit ärztlichem Attest auch eine Verlängerung möglich.

Wie beantrage ich eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin und welche Kosten entstehen für mich?
Die Kosten für eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin können unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich ist dazu die Bewilligung eines Antrags auf Haushaltshilfe gemäß § 24 h SGB V oder § 38 SGB V durch die gesetzliche Krankenkasse erforderlich. Ich empfehle Ihnen, sich bereits in der Schwangerschaft von Ihrer Krankenkasse ein entsprechendes Antragsformular zu besorgen.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist unter anderem, dass keine in Ihrem Haushalt lebende Person in den ersten sechs Tagen nach der Entbindung Ihren häuslichen Alltag weiterführen kann. Ist dies der Fall, übernehmen die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Hilfe auch ohne ärztliches Attest. Ist die Hilfe einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin bereits in der Schwangerschaft oder über die ersten sechs Tage nach der Geburt hinaus erforderlich, benötigen Sie ein entsprechendes Attest vom Arzt, um die Kostenübernahme weiterhin zu gewährleisten. Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und unter welchen Voraussetzungen die Leistungen einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin in welcher Höhe übernommen werden.

Natürlich können Sie meine Dienste auch als Privatleistung buchen. Bitte kontaktieren Sie mich für ein entsprechendes Angebot.

Gibt es einen Unterschied zwischen FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin und Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe kümmert sich – wie der Name sagt – um Ihren Haushalt. Sie wäscht die Wäsche, kauft für Sie ein, kocht und sorgt für Sauberkeit. Die Tätigkeiten einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin gehen noch einen Schritt weiter. Durch ihre spezielle Ausbildung kümmert sich eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin darüber hinaus ganz besonders um die persönlichen Belange der Mutter – zum Beispiel in Form von Stillberatung, Zuspruch, kurzum: Bemutterung der Mutter.
Wie lange kommt eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin zu mir?
In der Regel genehmigen die gesetzlichen Krankenkassen die Inanspruchnahme einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin in den ersten sechs Tagen nach der Entbindung für maximal acht Stunden am Tag. Verlängerungen oder auch Einsätze bereits in der Schwangerschaft sind mit ärztlichem Attest jedoch ebenfalls möglich.
Ist die FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin dann den ganzen Tag bei mir?
Das entscheiden Sie! Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, an den ersten sechs Tagen nach der Entbindung die Dienste einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin für bis zu acht Stunden täglich in Anspruch zu nehmen. Reicht Ihnen eine Unterstützung für zwei bis drei Stunden am Tag vollkommen aus, ist das selbstverständlich auch möglich.
Kann ich Ihre Dienste überall in Anspruch nehmen?
Mein Einsatzgebiet umfasst Mülheim an der Ruhr sowie umliegende Städte in einem Radius von rund 30 Kilometern. Ob ich als FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin auch an Ihrem Wohnort zur Verfügung stehen kann, klären wir im persönlichen Gespräch. Sprechen Sie mich einfach an!
Ich möchte gerne nach der Geburt eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin haben. Wann nehme ich am besten Kontakt auf?
Am besten so früh wie möglich, idealerweise bereits mehrere Wochen bis Monate vor dem errechneten Entbindungstermin. Bedenken Sie bitte, dass die Nachfrage sehr hoch ist. Unter Umständen sind aber auch spontane Einsätze möglich. Sprechen Sie mich einfach an.
Meine Krankenkasse möchte eine FamilienLotSinn/Mütterpflegerin nicht genehmigen, was kann ich tun?

In der Broschüre des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes finden Sie hilfreiche Informationen und Argumente, die sie gegenüber der Krankenkasse erwähnen können.

Holen Sie sich Unterstützung bei Ihrer FamilienLotSinn/Mütterpflegerin. Hier der Link zur Broschüre: www.greenbirth.de/images/abc_deutsch/m/text/muetterpflege_paritaetischerberlin_compr.pdf

Was genau macht eigentlich eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin?
Kurz und knapp ausgedrückt: Eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin bringt Familien nach der Geburt eines Babys – und bei Bedarf auch schon bereits während der Schwangerschaft –  wieder ins Lot. Vielen Frauen fehlt die nötige Unterstützung, Großeltern oder andere Verwandte leben häufig nicht in der Nähe oder sind gar nicht vorhanden. Eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin hilft Familien nicht nur, den Haushalt zu organisieren und Mahlzeiten vorzubereiten, sondern hat vor allem ein offenes Ohr für die Sorgen und Probleme der Mutter. Sie kennt die besten Stilltipps, fängt die Mutter auf, wenn sie Fragen oder Sorgen hat oder ganz einfach traurig ist. So hilft sie der ganzen Familie, sich in die neue Rolle einzufinden und stärkt der Mutter den Rücken.
Ich habe aber doch eine Hebamme. Wo liegt da der Unterschied?

Die Arbeit einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin geht über die Arbeit einer Hebamme deutlich hinaus, ergänzt sie jedoch sinnvoll. FamilienLotSinnen©/Mütterpflegerinnen und Hebammen sind keine Konkurrenz, sondern können bei Bedarf kooperieren. Viele Hebammen sind heutzutage so ausgelastet, dass sie nicht mehr unbegrenzt viel Zeit bei den Müttern verbringen können. Die Arbeit der FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin setzt an dieser Stelle an: Sie hilft der Mutter, ihren Alltag zu bewältigen – bei Bedarf bis zu acht Stunden täglich.

Wer darf die Dienste einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jede Mutter in den Genuss der Dienste einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin kommen. In vielen Fällen werden die Kosten dafür anteilig oder sogar komplett von der Krankenkasse getragen, wenn keine in Ihrem Haushalt lebende Person Ihren häuslichen Alltag weiterführen kann. Normalerweise genehmigen die gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme in den ersten sechs Tagen nach der Entbindung für maximal acht Stunden am Tag. Unter bestimmten Voraussetzungen ist mit ärztlichem Attest auch eine Verlängerung möglich.

Wie beantrage ich eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin und welche Kosten entstehen für mich?
Die Kosten für eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin können unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich ist dazu die Bewilligung eines Antrags auf Haushaltshilfe gemäß § 24 h SGB V oder § 38 SGB V durch die gesetzliche Krankenkasse erforderlich. Ich empfehle Ihnen, sich bereits in der Schwangerschaft von Ihrer Krankenkasse ein entsprechendes Antragsformular zu besorgen.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist unter anderem, dass keine in Ihrem Haushalt lebende Person in den ersten sechs Tagen nach der Entbindung Ihren häuslichen Alltag weiterführen kann. Ist dies der Fall, übernehmen die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Hilfe auch ohne ärztliches Attest. Ist die Hilfe einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin bereits in der Schwangerschaft oder über die ersten sechs Tage nach der Geburt hinaus erforderlich, benötigen Sie ein entsprechendes Attest vom Arzt, um die Kostenübernahme weiterhin zu gewährleisten. Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und unter welchen Voraussetzungen die Leistungen einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin in welcher Höhe übernommen werden.

Natürlich können Sie meine Dienste auch als Privatleistung buchen. Bitte kontaktieren Sie mich für ein entsprechendes Angebot.

Gibt es einen Unterschied zwischen FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin und Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe kümmert sich – wie der Name sagt – um Ihren Haushalt. Sie wäscht die Wäsche, kauft für Sie ein, kocht und sorgt für Sauberkeit. Die Tätigkeiten einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin gehen noch einen Schritt weiter. Durch ihre spezielle Ausbildung kümmert sich eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin darüber hinaus ganz besonders um die persönlichen Belange der Mutter – zum Beispiel in Form von Stillberatung, Zuspruch, kurzum: Bemutterung der Mutter.
Wie lange kommt eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin zu mir?
In der Regel genehmigen die gesetzlichen Krankenkassen die Inanspruchnahme einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin in den ersten sechs Tagen nach der Entbindung für maximal acht Stunden am Tag. Verlängerungen oder auch Einsätze bereits in der Schwangerschaft sind mit ärztlichem Attest jedoch ebenfalls möglich.
Ist die FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin dann den ganzen Tag bei mir?
Das entscheiden Sie! Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, an den ersten sechs Tagen nach der Entbindung die Dienste einer FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin für bis zu acht Stunden täglich in Anspruch zu nehmen. Reicht Ihnen eine Unterstützung für zwei bis drei Stunden am Tag vollkommen aus, ist das selbstverständlich auch möglich.
Kann ich Ihre Dienste überall in Anspruch nehmen?
Mein Einsatzgebiet umfasst Mülheim an der Ruhr sowie umliegende Städte in einem Radius von rund 30 Kilometern. Ob ich als FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin auch an Ihrem Wohnort zur Verfügung stehen kann, klären wir im persönlichen Gespräch. Sprechen Sie mich einfach an!
Ich möchte gerne nach der Geburt eine FamilienLotSinn©/Mütterpflegerin haben. Wann nehme ich am besten Kontakt auf?
Am besten so früh wie möglich, idealerweise bereits mehrere Wochen bis Monate vor dem errechneten Entbindungstermin. Bedenken Sie bitte, dass die Nachfrage sehr hoch ist. Unter Umständen sind aber auch spontane Einsätze möglich. Sprechen Sie mich einfach an.
Meine Krankenkasse möchte eine FamilienLotSinn/Mütterpflegerin nicht genehmigen, was kann ich tun?

In der Broschüre des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes finden Sie hilfreiche Informationen und Argumente, die sie gegenüber der Krankenkasse erwähnen können.

Holen Sie sich Unterstützung bei Ihrer FamilienLotSinn/Mütterpflegerin. Hier der Link zur Broschüre: www.greenbirth.de/images/abc_deutsch/m/text/muetterpflege_paritaetischerberlin_compr.pdf

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